Impressum
Hanseatische Invest eG
Langenhorner Chaussee 155
22415 Hamburg
Vorstand: Stephan Hilmar Gerlach, Christine Georgia Pistorius
Aufsichtsrat: Vadim Kogan, Sophia Dobuch, Rainer Bartlau
Amtsgericht Hamburg GnR 1175
Prüfungsverband: DIVK Hildesheim
E-Mail: anfrage@hanseainvest.de
Tel.: +49-40-22862372-0
Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Haftung für Inhalte
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Urheberrecht
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Risikohinweis für investierende Mitglieder
Stand: 2025-06
Die Hanseatische Invest eG bietet investierenden Mitgliedern eine Verzinsung von 7 % p.a. auf ihre gezeichneten Geschäftsanteile. Diese Beteiligung stellt keine klassische Geldanlage, sondern eine unternehmerische Beteiligung an einer Genossenschaft dar.
Das Angebot in Kürze
- Investition in Geschäftsanteile einer Genossenschaft
- Fester Zinssatz von 7 % p.a. auf das investierte Kapital
- Laufzeit jeweils 12 Monate, automatische Verlängerung bei Nichtkündigung
- Auszahlung der Zinsen quartalsweise abzüglich Abgeltungssteuer
- Jahressteuerbescheinigung durch Hanseatische Invest eG
Wichtiger Risikohinweis gemäß § 32 KWG
Die Zeichnung von Genossenschaftsanteilen bei der Hanseatische Invest eG ist mit Risiken verbunden, da investierende Mitglieder als unternehmerisch beteiligte Gesellschafter gelten.
Verlustteilnahme
- Sie sind am wirtschaftlichen Erfolg und Misserfolg der Genossenschaft beteiligt.
- Im Fall von Verlusten kann Ihr investiertes Kapital ganz oder teilweise verloren gehen.
- Ein Anspruch auf Rückzahlung besteht nur, soweit das Vermögen der Genossenschaft dies erlaubt.
Keine gesetzliche Einlagensicherung
- Ihre Investition ist nicht durch die gesetzliche Einlagensicherung wie bei Banken geschützt.
- Die Rückzahlung hängt ausschließlich von der Finanzlage der Genossenschaft ab.
Nachrangigkeit und Haftung
- Im Insolvenzfall werden Gläubiger vorrangig bedient – erst danach werden Ansprüche von Mitgliedern geprüft.
- Investierende Mitglieder haften nicht über ihre gezeichneten Anteile hinaus und sind nicht verpflichtet, im Falle eines Fehlbetrags zusätzliche Zahlungen zu leisten.
Laufzeitbindung und Kündigung
- Der Pflichtanteil kann mit einer Frist von neun Monaten zum Jahresende gekündigt werden.
- Weitere einzelne Anteile haben eine Kündigungsfrist von neun Monaten zum Ablauf ihrer individuellen 12-Monats-Laufzeit.
- Während der Laufzeit besteht kein Anspruch auf Rückzahlung.
Ertragsabhängige Verzinsung
- Obwohl eine Verzinsung von 7 % p.a. angestrebt wird, hängt die tatsächliche Auszahlung davon ab, ob die Genossenschaft ausreichend Ertrag erwirtschaftet.
- Sollte dies nicht der Fall sein, kann die Verzinsung gekürzt oder ausgesetzt werden.
Zusammengefasst
Ihre Investition ist mit Chancen, aber auch mit Risiken verbunden. Sie investieren nicht in ein festverzinstes Bankprodukt, sondern werden Teilhaber einer Genossenschaft. Im besten Fall profitieren Sie von einer hohen Verzinsung und einem wertstabilen Wohnungsprojekt. Im schlechtesten Fall droht ein teilweiser oder vollständiger Kapitalverlust.